Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
a) dem Vorsitzenden und
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Kassenwart
d) Schriftführer
e) Karten- und Fahrtenorganisator
Jedes Vorstandsmitglied a), b), c) ist allein vertretungsberechtigt.
Das Vorstandsmitglied d), e) ist nur zusammen mit einem Vorstandsmitglied aus a), b) oder c) vertretungsberechtigt.